Conceptional Photography & Film

GENERAL TERMS & CONDITIONS

Geltungsbereich

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit der Firma Frank Kayser nachfolgend FK oder Auftragnehmer genannt. Änderungen der Geschäftsbedingungen, welche von FK vorgenommen werden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt begeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Bekanntgabe der Änderungen diesen schriftlich widerspricht. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen beziehen sich, auf alle zwischen der Firma Frank Kayser und deren Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen. Sie gelten auch für alle Geschäftsbeziehungen in der Zukunft, selbst wenn sie nicht noch einmal vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, welche die Firma Frank Kayser nicht anerkennt, werden nicht zum Vertragsinhalt, auch wenn die Firma Frank Kayser ihnen nicht widerspricht.

Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann zwischen dem Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, und der nachfolgend „Auftragnehmer oder FK“ genannt, ein Vertrag zustande kommen.

Vertragsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der individualvertraglichen Vereinbarung für die werksseitige Beauftragung der Erstellung von Konzepten, Entwürfen, Reinzeichnungen, Designs und Formsprachen, Skripten, Videos, Fotos, Filmmaterial, Filmen oder sonstige Arbeiten.

Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden vom Auftragnehmer sorgsam und vertraulich behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben bzw. gelöscht.

1. Zustandekommen des Vertrages

1.1    Ein Vertrag kommt durch Übermittlung eines unterschriebenen schriftlichen Auftrags auf Angebotsgrundlage über die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande. Der Gegenstand des Vertrages beziehungsweise die genaue Aufgabenbezeichnung ist in der individualvertraglichen Vereinbarung sprich im Auftrag des Auftraggebers enthalten.

1.2   An das Angebot ist der Auftragnehmer 14 Werktage gebunden. Wird dieses Angebot nicht innerhalb dieser Zeit vom Auftraggeber angenommen, so kann die darin angegebene Leistung und Vergütung variieren.

1.3   Grundlage für die Arbeit des Auftragnehmers und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag (zum Beispiel ein unterzeichnetes Angebot) und seinen Anlagen, dass vom Auftraggeber dem Auftragnehmer auszuhändigende Briefing. Erfolgt das Briefing mündlich oder fernmündlich, so erstellt der Auftragnehmer über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Auftraggeber übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber dem nicht binnen 14 Werktagen nach Erhalt widerspricht.
Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder der Bestandteile bedarf der Schriftform. Vertragssprache in Wort und Schrift ist Deutsch falls nichts anderes zwischen den Vertragsparteien schriftlich im Auftrag vereinbart wird. Durch Änderungen oder Ergänzungen entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadenersatzanspruch vom Auftraggeber gegen den Auftragnehmer resultiert hieraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

1.4   Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber des Weiteren eine Korrekturstufe zu, falls dies nicht im Einzelfall anders vertraglich geregelt ist.

1.5   Ein Rücktrittsrecht von Seiten des Auftraggebers besteht nach Auftragserteilung nicht.

1.6   Vertragsdauer. Ein Vertrag ist mit der Ablieferung der vereinbarten, sorgfältig ausgeführten Dienstleistung beim Auftraggeber erfüllt

2. Urheberrecht und Nutzungsrecht

2.1   Sämtliche gelieferten bzw. erstellten Konzepte, Designs, Skripte, Fotos, Filmmaterialien oder Filme sowie alle damit verbundenen Rechte bleiben das Eigentum des Auftragnehmers, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
Sämtliche Entwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen erstellte Designs und Formsprachen, Skripte, Videos, Fotos, Filmmaterialien oder Filme dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung vom Auftragnehmer weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

2.2   Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer zusätzlich zu der für die Dienstleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 Prozent der Vergütung zu zahlen.

2.3   Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließende Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung und Bilanzierung von anteiligen selbst geschaffenen Vermögenswerten, in allen Medien zu verwenden und anteilig in seiner Handelsbilanz in Deutschland zu aktivieren bzw. als immateriellen Vermögensanteile zu bilanzieren.

2.4   Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

2.5   Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrages über.

2.6   Der Auftragnehmer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentlichen Zugänglichmachung der erstellten Entwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen, Designs und Formsprachen, Skripte, Videos, Fotos, Filmmaterialien oder Filme, als Urheber zu nennen, falls dies nicht anderweitig im Auftrag geregelt ist.

2.7   Will der Auftraggeber in Bezug auf die erstellten Entwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen, Designs und Formsprachen, Skripte, Videos, Fotos, Filmmaterialien, Filme oder sonstige Arbeiten des Auftragnehmers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf es dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

2.8   Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ein.

2.9   Andere Nutzer bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist zusätzlich zu vergüten, insbesondere bei der Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in handschriftlicher, gedruckter, digitaler oder audiovisueller Form oder auf anderen Webseiten, die nicht vom Auftragnehmer gestaltet wurden.

2.10   Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung zum Beispiel auf der Webseite oder in anderer Gestalt und Form auf dem Auftragsgegenstand anzubringen. Er hat das Recht, auf seine Mitwirkung an der Erstellung der Webseite hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Link zu seiner eigenen Webseite.

2.11   Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte, insbesondere Online-Inhalte des Auftraggebers, sowie deren Aktualisierung von zum Beispiel Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommen werden. Die Änderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung bedarf dagegen der Zustimmung des Auftragnehmers.

3. Vergütung

3.1   Die Vergütung ist in Nettobeträgen ausgewiesen, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu 100% und ohne jedwede Abzüge außer, dies ist im Auftrag anders schriftlich geregelt. Jedwede mündliche Absprachen haben ohne schriftlichen Passus im Auftrag keine rechtsbindende Auftragsrelevanz.

3.2   Die Vergütungen sind bei Lieferung der erstellten Konzepte, Entwürfe, Reinzeichnungen, Designs und Formsprachen, Skripte, Texte, Videos, Fotos, Filmmaterialien, Filme oder sonstige Arbeiten oder nach Absprache fällig. Werden die erstellten Entwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen, Designs und Formsprachen, Skripte, Videos, Fotos, Filmmaterialien, Filme oder sonstige Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei der Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung per Rechnung zu zahlen. Wird nichts vereinbart, gilt ein Zahlungsziel von 10 Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist können sofort vom Auftragnehmer gegen den Auftraggeber rechtliche Schritte unternommen werden. Es bedarf keiner vorangehenden Mahnung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer.

3.3   Jede erneute Nutzung der erstellten Entwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen, Designs und Formsprachen, Skripte, Videos, Fotos, Filmmaterialien, Filme oder sonstige Arbeiten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dasselbe gilt für Nutzungen, welche über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang des vertraglich festgelegten Auftragsvolumens hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne die Zustimmung des Auftragnehmers erfolgt, ausser der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung, eine Vertrags-strafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

4. Fremdleistungen

4.1   Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer hierzu sein schriftliches Einverständnis zu geben, wenn dies nicht im Auftrag bereits schriftlich festgehalten ist.

4.2   Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, welche sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung für die Fremdleistung.

5. Eigentum, Rückgabepflicht

5.1   An allen erstellten Entwürfen, Konzepten, Reinzeichnungen, Designs und Form-sprachen, Skripten, Videos, Fotos-, Filmmaterialien, Filmen oder sonstige Arbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen, falls nicht gesondert schriftlich vereinbart. Die Originale sind dem Auftraggeber, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2   Bei Beschädigung oder Verlust der erstellten Entwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen, Designs und Formsprachen, Skripte, Videos, Fotos, Filmmaterialien, Filme oder sonstige Arbeiten hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht des Auftragnehmers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

5.3   Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten an den Auftraggeber oder an von ihm beauftragte Dritte nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateiformaten.
Sollte der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung.

5.4   Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung vom Auftragnehmer angefertigt werden, verbleiben beim Auftragnehmer. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Der Auftragnehmer schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarten Leistungen, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktions- und Rohdaten.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1   Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon aus-genommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, welche für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

6.2   Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, welche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen nach Deutschen Handelsrecht fest-gehalten im Deutschen Handelsgesetzbuch (HGB).

6.3   Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

6.4   Mit der Abnahme des Werkes und mit der Freigabe der erstellten Entwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen, Designs und Formsprachen, Skripte, Videos, Fotos, Filmmaterialien, Filme oder sonstige Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Auftragnehmers insoweit entfällt. Der Auftragnehmer haftet für die sorgfältige Vertragsausführung, maximal bis zur Höhe der Auftragssumme.

6.5   Der Auftragnehmer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der erstellten Entwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen, Designs und Formsprachen, Skripte, Videos, Fotos, Filmmaterialien, Filme oder sonstige Arbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Anmeldungen von Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen, falls dies nicht durch den Auftraggeber gesondert beim Auftragnehmer beauftragt wurde.

6.6   In keinem Fall haftet der Auftragnehmer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern Diese ihm bei Durchführung des Auftrags bekannt werden.
Die Parteien vereinbaren für die erbrachte Dienstleistung eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten ab Auftragsende. Eine Gewähr für nicht durch den Auftragnehmer zu vertretende Programmfehler wird ausgeschlossen.

6.7   Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Auftragnehmer erbrachten Werkleistungen nach dem Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Auftragnehmer zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von 14 Werktagen nach Auslieferung des vertragsgegenständlichen Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels, erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Auftragnehmers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

6.8   Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistungen oder sein Unternehmen. Zum Beispiel mit der Freigabe von erstellten Entwürfen, Konzepten, Reinzeichnungen, Designs und Formensprachen, Skripte, Videos, Fotos, Filmmaterialien, Filme oder sonstige Arbeiten oder Webseiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der Texte und Bilder und audiovisuellen Aussagen.

6.9   Der Auftragnehmer haftet für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain nur, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat und die Beschaffung und Anmeldung der Domain einen wesentlichen Vertragsinhalt der Beauftragung darstellt.

6.10   Der Auftragnehmer erstellt, zum Bei-spiel, die Webseite, so dass sie nach dem gegenwärtigen Stand der Technik auf den üblichen Browsern zügig und vollständig aufgebaut wird. Er haftet nicht dafür, dass die Webseite auch bei technischen Veränderungen, die nicht von ihm vorgenommen werden, einwandfrei aufgebaut wird. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet er nicht dafür, dass die Webseite auch auf älteren Browsern einwandfrei funktioniert. Insbesondere haftet er nicht für Schäden, die Kunden des Auftraggebers infolge veralteter Technik geltend machen können.

7. Künstlersozialkasse

Der Auftragnehmer ist zur Entrichtung von Bei-trägen an die Künstlersozialkasse verpflichtet. Es können auch Beiträge für Arbeiten herangezogener Dritter Beitragspflichtig sein. Der Auftragnehmer entrichtet diese Beiträge. Eine explizite Weiterberechnung an den Kunden ist nicht vorgesehen, falls nicht gesondert vertraglich vereinbart.

8. Streitigkeiten

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Vergütung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hier-für werden hälftig zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geteilt. Dieses Verfahren sodann es zustande kommt findet am gerichtlichen und handelsrechtlichen eingetragenen Standort des Auftragnehmers in Deutschland statt und in deutscher Wort– und Schriftsprache.

9. Alternative Streitbeilegung

9.1.   Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Reklamationen ist immer das persönliche Gespräch zu suchen um eine Lösung zu finden. Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art 14 Abs. 1 ODR-Verordnung und §§ 36 f. VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Platt-form“) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die OS-Plattform kann als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen dienen.

10. Datenspeicherung, Datenverwendung und Datenschutz

10.1.   Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, dessen Daten nur im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts zu verwenden. Der Auftragnehmer wird weiterhin die Daten nur zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung von Ansprüchen aus demselben elektronisch speichern, verarbeiten und verwenden.

10.2.   Der Auftragnehmer ist befugt nicht mehr benötigte Unterlagen mit vertraglicher Relevanz wie zum Beispiel erstellte Entwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen, Designs und Formsprachen, Skripte, Videos, Fotos, Filmmaterialien, Filme oder sonstige Arbeiten nicht realisierter Teile des Auftrages zu vernichten. Der Auftragnehmer bewahrt Produktions- und Rohdaten des Auftraggebers für 5 Jahre auf um gegebenenfalls in diesem Zeitraum Änderungen und Ergänzungen vornehmen zu können.

11. Schlussbestimmungen

11.1.   Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.2.   Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mir anerkannten oder rechts-kräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

11.3.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland nach Deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz des Auftragnehmers in Fulda/ Deutschland.

11.4.   Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Fulda, Germany April 30th 2019

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